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Mitglied werden

Mit dem Beitritt zur Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) werden Sie Mitglied im größten Fachverband von Politikwissenschaftler*innen in Deutschland. Unser Ziel ist es, Politikwissenschaftler*innen in allen Phasen ihrer akademischen und beruflichen Laufbahn zu unterstützen, Forschungsergebnisse sichtbar zu machen und die Anliegen des Fachs öffentlich zu vertreten. Hier finden Sie mehr zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft. Den Antrag auf reguläre Mitgliedschaft und Schnuppermitgliedschaft finden Sie unten auf dieser Seite.

Arten der Mitgliedschaft

Die DVPW bietet drei Arten der Mitgliedschaft, die reguläre Mitgliedschaft, eine Schnuppermitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Detaillierte Regelungen zur Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung.

Reguläre Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, die einen Master-Abschluss (oder äquivalent) in der Politikwissenschaft oder einer Nachbardisziplin hat und in wissenschaftlicher Lehre oder Forschung politikwissenschaftlich tätig ist, beispielsweise als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an einer Universität oder einem Forschungsinstitut oder nachgewiesen durch eine politikwissenschaftliche Publikation bei einem Journal oder Verlag. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2025 für Mitglieder mit zeitlich unbefristeten Verträgen 150 Euro und für Mitglieder mit Zeitverträgen 75 Euro. Bei Arbeitslosigkeit können Mitglieder einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Mitgliedsbeitrag für jeweils ein Jahr an die Geschäftsstelle richten. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben können Mitglieder die Möglichkeit des ermäßigten Mitgliedsbeitrags in Anspruch nehmen.

Schnuppermitgliedschaft

Für Hochschulabsolvent*innen oder Student*innen eines M.A.-Studienganges mit politikwissenschaftlicher Ausrichtung die (noch) nicht in akademischer Lehre oder Forschung politikwissenschaftlich tätig sind, besteht die Möglichkeit einer Schnuppermitgliedschaft. Schnuppermitglieder haben dieselben Möglichkeiten und Vorteile wie reguläre Mitgliedschaft, sind aber nicht stimmberechtigt. Die Schnuppermitgliedschaft hat eine maximale Dauer von zwei Jahren und kann danach auf Antrag in eine reguläre Mitgliedschaft übergehen. Der jährliche Beitrag beträgt für Schnuppermitglieder 30 Euro.

Fördermitgliedschaft

Die fördernden Mitglieder der DVPW erhalten alle Informationen, die den persönlichen Mitgliedern der Vereinigung zustehen. Die fördernden Mitglieder sind eingeladen, an allen Veranstaltungen der DVPW teilzunehmen, Kontakte zu den Wissenschaftler*innen zu intensivieren und ihr Angebot bei Kongressen den Mitgliedern zu präsentieren. Darüber hinaus steht die Vereinigung für Auskünfte und Beratungen zu Fragen der Politikwissenschaft zur Verfügung. Der Jahresbeitrag für die Fördermitgliedschaft beträgt 500 Euro. Sie erhalten eine abzugsfähige Spendenbescheinigung für den Förderbeitrag. Die Fördermitgliedschaft kann formlos beim Vorstand beantragt werden.

Antrag auf Mitgliedschaft

Hier können Sie folgende Arten der Mitgliedschaft beantragen:

  • Reguläres Mitglied kann jede Person werden, die einen Master-Abschluss (oder äquivalent) in der Politikwissenschaft oder einer Nachbardisziplin hat und in wissenschaftlicher Lehre oder Forschung politikwissenschaftlich tätig ist. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2025 für Mitglieder mit zeitlich unbefristeten Verträgen 150 Euro und für Mitglieder mit Zeitverträgen 75 Euro. Gemäß Satzung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme regulärer Mitglieder. Wir informieren Sie, sobald Ihr Antrag beschieden wurde.
  • Schnuppermitglied können Hochschulabsolvent*innen oder Student*innen eines M.A.-Studienganges mit politikwissenschaftlicher Ausrichtung werden, die (noch) nicht in akademischer Lehre oder Forschung politikwissenschaftlich tätig sind. Die Schnuppermitgliedschaft ist auf maximal zwei Jahre befristet. Der jährliche Beitrag beträgt 30 Euro. Wir informieren Sie, sobald die Geschäftsstelle Ihren Antrag bearbeitet hat.


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[x] Ich ermächtige die DVPW e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der DVPW e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE26DVP00001205308, die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. 

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